Investition in die digitale Zukunft

Für eine Professionalisierung des eigenen Unternehmens zusätzlich noch finanziell vom Staat unterstützt zu werden, klingt das nicht vielversprechend? Von dieser Möglichkeit kann auch der Pflegebereich profitieren. Die Politik hat erkannt, dass Pflegepersonal in Deutschland dringend entlastet werden muss und mehr Unterstützung benötigt. Mit dem Resultat, dass die Digitalisierung zahlreiche Möglichkeiten bietet, die Ressourcen des Pflegepersonals zu bewahren und eine höherwertige Pflege zu ermöglichen. Dafür hat das Bundeskabinett am 01. August 2018 ein neues „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“ beschlossen: Darin wird auch explizit auf die Potenziale und Möglichkeiten der Digitalisierung in der ambulanten und stationären Altenpflege eingegangen.  Der Personalbedarf  wird in den nächsten Jahren weiterhin signifikant steigen. Digitale Unterstützung und ein modernes Arbeitsumfeld machen Arbeitsplätze attraktiver und versprechen Entlastung bei administrativen Aufgaben.

WLAN mit 40 Prozent staatlicher Förderung möglich

Durch die staatliche Förderung erhält Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung einen Zuschuss von 40 Prozent, bis maximal 12.000 Euro der anfallenden Installations- und Produktkosten. Eine genaue Bewertung der wichtigsten Fakten ist wichtig, um einen bestmöglichen Überblick über das Förderungsprogramm des Bundes zu erlangen.

Was wird gefördert?

Eine Frage, die sich selbstverständlich in diesem Zusammenhang stellt, ist, was genau eine solche Förderung überhaupt enthält. Digitale Investitionen, die einer Entbürokratisierung dienen, zählen zu den Merkmalen der Förderung. Zu den förderberechtigten Anschaffungen gehört beispielsweise unterstützende Technik für

  • die Pflegedokumentation,
  • die Abrechnung von Pflegeleistungen,
  • die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegeheimen,
  • das interne Qualitätsmanagement,
  • die Erhebung von Qualitätsindikatoren.

Durch die Digitalisierung soll sich das Pflegepersonal wieder mehr auf die wesentlichen Tätigkeiten konzentrieren können und Zeit für eine menschlich zugewandte Pflege finden. Zeitgleich sollen sämtliche IT-Strukturen innerhalb eines Pflegeheimes miteinander verbunden werden.

Wer die Förderung beantragen kann

Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach§ 72 SGB XI können bei der jeweils zuständigen Pflegekasse Anträge einreichen.  Grundlage für die Förderung ist, dass damit beruflich Pflegende entlastet werden. Gefördert werden digitale und technische Ausrüstung, aber auch der Erwerb von Lizenzen oder die Einrichtung von WLAN.

.Außerdem:

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Was die Förderung bringt

Sollte sich eine Pflegeinstitution in der Entscheidungsphase befinden, so kommt diese nicht umhin, die Frage nach dem finanziellen Nutzen der Förderung zu stellen. Dabei sollte eines anfangs deutlich sein: Die Fördermittel sind gezielt für eine Investition in die Zukunft vorgesehen. Die Förderung soll den Aufbau einer digitalen Infrastruktur im Pflege- und Gesundheitswesen beschleunigen.

Ein Pflegeheim, dass sich FÜR das Digitalisierungsprojekt entscheidet, investiert auf diese Weise in eine erfolgreiche Zukunft und gewährleistet moderne Arbeitsplätze und eine digitalisierte, hochprofessionelle Pflege. Dies schafft nicht nur eine höhere Wirtschaftlichkeit, mehr Transparenz, sondern bietet Entlastung in vielen Bereichen und Vorteile gegenüber Marktbegleitern, auch und vor allem bei der Suche nach qualifiziertem Personal.

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